Die Solarpflicht bzw. Solardachpflicht ist ein zentraler Baustein der deutschen Klimapolitik. Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben und langfristig fossile Energieträger ersetzen. Konkret bedeutet sie, dass bei Neubauten – und in manchen Fällen auch bei größeren Sanierungen – ein Teil der Dachfläche für die Installation einer Photovoltaikanlage genutzt werden muss.
Die Vorgabe sorgt bei vielen Unternehmen für Unsicherheiten – und das nicht ohne Grund. Egal, ob Sie ein neues Gewerbegebäude planen oder Ihr Bestandsgebäude modernisieren möchten: Die gesetzlichen Vorgaben zur Installation von PV-Anlagen können schnell komplex und finanziell gesehen sehr belastend wirken.
Verständlich, denn die gesetzlichen Vorgaben werfen viele Fragen auf:
Falls Ihnen diese Gedanken bekannt vorkommen, sind Sie nicht allein. Immer mehr Unternehmen stehen vor den gleichen Herausforderungen, und wir begegnen täglich Kunden, die mit ähnlichen Sorgen zu uns kommen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg durch den Gesetzesdschungel zu zeigen. Wir helfen Ihnen dabei, die Solardachpflicht für Neubauten und Bestandsgebäude wirtschaftlich umzusetzen – mit Lösungen, die technisch und finanziell zu Ihrem Unternehmen passen.
In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Solarpflicht. Sie lesen, was passiert, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden können, und wie Ihnen top1solar helfen kann.
Die Integration einer Solaranlage in ein gewerbliches bzw. Nicht-Wohngebäude ist keine Kleinigkeit. Wenn wir mit Unternehmern sprechen, hören wir oft ähnliche Bedenken. Hier sind die häufigsten Fragen und unsere Antworten:
Für Firmen, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, kann die Umsetzung der Solardachpflicht eine enorme Herausforderung darstellen. Viele fürchten, dass die Investition in eine PV-Anlage das ohnehin angespannte Budget weiter belastet und im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz beschleunigen könnte.
Doch es gibt Wege, um diese Belastung abzufedern und dennoch gesetzeskonform zu bleiben.
In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, bei finanziellen Härtefällen eine Ausnahme von der Solarpflicht zu beantragen. Unternehmen müssen in solchen Fällen ihre wirtschaftliche Situation detailliert nachweisen, um eine Fristverlängerung oder eine befristete Befreiung zu erhalten.
Es gibt zahlreiche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die gezielt darauf abzielen, den Einstieg in die Solarenergie zu erleichtern. Von zinsgünstigen Krediten der KfW bis hin zu direkten Zuschüssen für die Installation von Photovoltaikanlagen – wir beraten Sie umfassend zu den besten Optionen für Ihr Unternehmen.
Hier kommen wir ins Spiel, wir pachten Ihr Dach, zahlen Ihnen dafür sogar einen bis zu 6-stelligen Betrag im Voraus, welchen Sie dann z.b zur Anzahlung im Falle einer Finanzierung Ihres Projektes nutzen können. Wir installieren und betreiben auf unsere Kosten die Photovoltaikanlage.
Dieses Modell bietet viele Vorteile, Sie erfüllen die Solarpflicht ohne selbst Geld in die Hand nehmen zu müssen, Sie profitieren ohne hohe Vorabinvestitionen von günstigem Solarstrom und sparen dadurch zusätzlich im oft 2-stelligen Prozentbereich p.a. Energiekosten gegenüber dem konventionellen Einkauf über den örtlichen Grundversorger ein. Zusätzlich können Ladesäulen für Ihre Mitarbeiter weitere Einnahmen ermöglichen da man hier über Beteiligungen am Erlös sprechen kann.
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine schrittweise Umsetzung der Solardachpflicht zu prüfen. Eine kleinere Anlage, die bei Bedarf erweitert werden kann, reduziert die anfängliche Investition und ermöglicht es, trotzdem die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Nicht jedes Dach ist ideal für eine PV-Anlage. Probleme können bei der Statik, der Ausrichtung oder der Traglast auftreten. Aber auch hier gibt es Lösungen:
In vielen Fällen können Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden oder über Parkflächen als Solarcarport installiert werden.
Speziell angepasste Module und Halterungen für flache Dächer, die maximale Effizienz gewährleisten.
Wenn Ihr Dach nicht genug Traglast hat, lassen sich besonders leichte Solarmodule installieren. Dies stellt oft eine praktische Lösung für neue wie alte Gewerbegebäude dar.
In vielen Bundesländern ist eine senkrechte Solaranlage an der Gebäudefassade zulässig, wenn die Fläche ausreicht. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob diese Lösung für Ihr Gebäude infrage kommt und welche Vorschriften gelten.
Wir bei top1solar wissen: Jede Situation ist anders, und nicht immer passt die Standardlösung. Deshalb hören wir genau hin und finden gemeinsam mit Ihnen einen Weg, Ihr Dach optimal mit einer Solaranlage auszustatten – egal wie herausfordernd es scheint.
In bestimmten Fällen können Firmen von der Solarpflicht befreit werden. Das gilt zum Beispiel, wenn:
Solche Ausnahmen müssen jedoch nachgewiesen und von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Beantragung solcher Ausnahmegenehmigungen.
Die Nicht-Einhaltung der Solardachpflicht ist kein Bagatelldelikt. Je nach Bundesland drohen Bußgelder. Die genaue Höhe dieser Strafen ist bisher oft nicht klar geregelt, sie orientiert sich jedoch meist an den voraussichtlichen Kosten der entgangenen Solaranlage. Ohne Nachweis, dass die Solarpflicht erfüllt ist, kann es zudem schwierig werden, eine Baugenehmigung zu erhalten.
Die gute Nachricht: Mit einer frühzeitigen Planung und der richtigen Unterstützung lassen sich solche Probleme vermeiden.
In den letzten Jahren haben viele Bundesländer gesetzliche Vorschriften eingeführt, die die Installation von Photovoltaikanlagen auf gewerblichen Neubauten und in einigen Fällen auch auf Bestandsgebäuden vorschreiben.
Für eine klare Orientierung finden Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen zur Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern. Sie erhalten eine Übersicht über die gesetzlichen Vorgaben für gewerbliche Neubauten und Bestandsgebäude.
Bundesland | Ab wann gilt die Solarpflicht für Neubauten? | Für welche Neubauten gilt die Pflicht? | Ab wann gilt die Solarpflicht für Bestandsgebäude? | Für welche Bestandgebäude gilt die Pflicht? |
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Baden-Württemberg | 01.01.2022 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) | 01.01.2023 | grundlegende Dachsanierung von Gewerbegebäuden Parkplätze ab 35 Stellplätzen (ab 01.01.2022) |
Bayern | 01.03.2023 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) | 01.01.2025 | komplette Dachsanierung von Gewerbegebäuden sonstige Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (ab 01.07.2023) |
Berlin | 01.01.2023 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) ab 50qm | 01.01.2023 | wesentliche komplette Dachsanierung von Gewerbegebäuden |
Brandenburg | 01.06.2024 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) ab 50qm | 01.06.2024 | vollständige Dachsanierung von Gewerbegebäuden |
Bremen | 01.01.2025 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) | 01.07.2024 | grundlegende Dachsanierung von Gewerbegebäuden |
Hamburg | 01.01.2023 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) ab 50qm | 01.01.2023 | grundlegende Dachsanierung von Gewerbegebäuden |
Hessen | 01.01.2023 | Parkplätze ab 50 Stellplätzen | - | - |
Mecklenburg-Vorpommern | - | - | - | - |
Niedersachsen | 01.01.2025 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) mit über 50qm Dachfläche | 01.01.2025 | grundlegende Dachsanierung von Gewerbegebäuden Parkplätze ab 25 Stellplätzen |
Nordrhein-Westfalen | 01.01.2022 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) | 01.01.2026 | grundlegende Dachsanierung von Gewerbegebäuden Parkplätze ab 35 Stellplätzen (ab 01.01.2024) |
Rheinland-Pfalz | 01.01.2023 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) mit über 100qm Dachfläche | - | Parkplätze ab 50 Stellplätzen |
Saarland | - | - | - | - |
Sachsen | - | - | - | - |
Sachsen-Anhalt | - | - | - | - |
Schleswig-Holstein | 01.01.2023 | Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (z.B. Büros, Fabriken) | 01.01.2023 | Sanierung von mindestens 10% der gewerblichen Dachfläche Parkplätze ab 100 Stellplätzen |
Thüringen | - | - | - | - |
Die Solarpflicht soll für Kunden so einfach und transparent wie möglich sein. Mit uns an Ihrer Seite profitieren Sie von:
Jedes Bauprojekt ist anders. Deshalb analysieren wir Ihre Situation gründlich und entwickeln eine Lösung, die zu Ihrem Gebäude und Ihren Bedürfnissen passt.
Von der Planung über die Installation bis hin zur Beantragung von Förderungen und Genehmigungen: Sie werden in jedem Schritt des Prozesses begleitet.
Mit unseren PV-Anlagen setzen Sie auf langlebige und effiziente Systeme, die nicht nur die Solarpflicht erfüllen, sondern auch langfristig Energiekosten sparen.
Unsere Experten kennen die gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Bundesland genau. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Anforderungen erfüllen – ohne Stress und ohne Stolpersteine.
Auch ohne selbst Geld in die Hand nehmen zu müssen, können Sie mit uns die Solarpflicht erfüllen und zusätzlich von enormen Vorteilen profitieren. Wir schaffen dabei gemeinsam wirkliche Win Win Situationen.
Die Solardachpflicht ist nicht optional, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Aber sie bietet auch eine einmalige Gelegenheit: Mit der richtigen Photovoltaikanlage machen Sie Ihr Unternehmen unabhängiger von steigenden Energiekosten und reduzieren Ihre CO₂-Bilanz. Zudem wird der Druck auf Bauherren in den kommenden Jahren weiter steigen. Je früher Sie handeln, desto besser können Sie sich auf zukünftige Vorgaben einstellen und Fördermittel nutzen, die in vielen Fällen begrenzt sind.
Auch in schwierigen finanziellen Zeiten gibt es Möglichkeiten, die Solarpflicht zu bewältigen. Bei top1solar helfen wir eine Lösung zu finden, die wirtschaftlich, technisch und rechtlich passt.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung. Gemeinsam bringen wir Ihr Projekt auf die Sonnenseite.
Die Solarpflicht für Unternehmen bringt neue gesetzliche Anforderungen mit sich. In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Regelungen, betroffenen Gebäuden und den besten Lösungen für Ihr Unternehmen.
Die Solarpflicht verpflichtet Eigentümer von Neubauten und in einigen Fällen auch von Bestandsgebäuden, auf ihren Dächern oder Fassaden Photovoltaikanlagen zu installieren, um einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Die Solarpflicht gilt bereits in mehreren Bundesländern, wie z.B. in Baden-Württemberg, Berlin, und Nordrhein-Westfalen, für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen ab einer bestimmten Stellplatzanzahl.
Alle Neubauten von Nicht-Wohngebäuden, wie Büros, Lagerhallen und Fabriken, sowie Parkplätze ab einer bestimmten Stellplatzanzahl sind in vielen Bundesländern verpflichtet, eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Für Bestandsgebäude gilt die Solarpflicht nicht immer. In einigen Bundesländern müssen Gebäude bei kompletter Dachsanierung ebenfalls die Solarpflicht erfüllen.
In den meisten Fällen drohen Strafen oder Bußgelder, wenn die Solarpflicht nicht rechtzeitig umgesetzt wird. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen, wenn bauliche oder technische Gegebenheiten dies nicht zulassen.
Ja, in bestimmten Fällen können Ausnahmen erwirkt werden, etwa wenn die baulichen Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage fehlen oder die Fläche zu klein ist. Hierfür müssen spezielle Anträge gestellt werden.
Nein, jeder muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Mit unseren Möglichkeiten bieten wir Ihnen jedoch eine Alternative an ohne eigene Investitionen die Solarpflicht zu erfüllen und zusätzlich entstehen dadurch eine Fülle an deutlichen Mehrwerten.